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Auf einen Kfz Sachverständigen verzichten? Niemals!

Wenn Sie als Autofahrer unverschuldet in einen Verkehrsunfall involviert waren, sollten Sie keinesfalls auf einen Kfz Sachverständigen verzichten!

Dafür gibt es eine Menge Gründe:

Die Kosten des Gutachters zahlt die Versicherung des Unfallgegners Bei geklärter Haftung

Ein Gutachter kann die Schadenhöhe zuverlässig ermitteln

Zum Schaden gehören auch Ausfallzeiten und die damit verbundene Erfordernis eines Mietwagens

Der Gutachter ermittelt merkantile Minderwerte

Das Gutachten sichert Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung ab

Gebrauchtwagencheck durch Kfz Gutachter

Ein unabhängiger Kfz Gutachter kann Ihnen beim Gebrauchtwagenkauf oder Verkauf helfen. Als Verkäufer (insbesondere von Pkw aus dem höheren Preissegment) profitieren Sie von einem Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Mit diesem können Sie den guten Zustand des Wagens belegen und Käufer überzeugen. Ein individuelles Gutachten wird von informierten Käufern weitaus höher geschätzt als standardisierte Angaben etwa auf Basis der DAT Schwacke Liste. Viele Streitigkeiten im Nachgang eines Gebrauchtwagenverkaufs lassen sich durch ein professionelles Gutachten vermeiden.

Als Verkäufer eines Fahrzeugs müssen Sie das Gutachten zunächst bezahlen. Allerdings können Sie mit einem höheren Veräußerungserlös rechnen.

Auch als Käufer können Sie einen Gebrauchtwagen durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen. Die Kosten tragen Sie jedoch selbst – auch dann, wenn Sie das Fahrzeug am Ende nicht erwerben sollten.

Kfz Gutachter finden: Schneller Wegweiser für Verbraucher

In diesem Kurzleitfaden erklären wir, was ein Kfz Gutachter ist, wie Sie einen solchen Sachverständigen finden und welche gesetzlichen Regelungen für die Tätigkeit gelten.

Was ist ein Kfz Gutachter?

Ein Gutachter verfügt über spezielle Fachkenntnisse und überdurchschnittliches Urteilsvermögen auf einem bestimmten Gebiet – bei  Kfz Gutachtern ist dieses Gebiet der Fahrzeugbereich. Gutachter gibt es auch in vielen anderen Bereichen wie zum Beispiel in der Medizin oder in der Bauwirtschaft. Die meisten Gutachter verfügen über einschlägige Branchenerfahrungen und sind zum Beispiel ausgebildete Kfz-Meister.

Ein Gutachter ist eine unabhängige Instanz. Seine Ausführungen dienen dazu, bei unklaren Sachverhalten Transparenz herzustellen und zum Beispiel Unfallursachen und Schadenshöhen aufzuklären. Der Gutachter selbst spricht jedoch kein Recht – dies dürfen in Deutschland nur Gerichte. Gutachten werden von Gerichten jedoch regelmäßig zur Urteilsfindung herangezogen.

Ist Gutachter geschützter Beruf?

Der Begriff des Gutachters oder Sachverständigen ist nicht zwingend geschützt. Sehr wohl geschützt sind jedoch bestimmte Zertifizierungen. Dazu gehört etwa die Zertifizierung durch Branchenverbände. Die derzeit höchste verfügbare Zertifizierung ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Mit Sachverständigen mit diesem Qualitätsnachweis sind Sie stets auf der sicheren Seite.

Auch Zertifizierungen auf Verbandsebene wie zum Beispiel jene durch den BVDK weisen eine hohe fachliche Qualität zweifelsfrei nach. Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband ist generell ein Vorteil. Sogenannte „freie“ Gutachter werden nicht durch Verbände überprüft. Wir streben an unsere Mitglieder zu kontrollieren bzw. deren Gutachten Stichprobenartig zu überprüfen im Rahmen der Zertifizierung ist das sogar Bestandteil für den Titel des EU-zertifizierten SV. Dieser muss sich jährlich überwachen lassen.

Was kostet ein Gutachter?

Ein Kfz Gutachter kann sein Honorar grundsätzlich selbst bestimmen. Die meisten Gutachter orientieren sich am „Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten“.

Dieses regelt in § 9 die Vergütung für Sachverständige. Gutachter im Bereich Kraftfahrzeugschäden- und Bewertung berechnen auf dieser Grundlage üblicherweise einen Stundensatz in Höhe von 120 EUR. Im Bereich Kfz Elektronik beträgt der Stundensatz 95 EUR. Die detaillierten Stundensätze einer Vielzahl von Gutachtertätigkeiten sind übrigens hier zu finden.

Achtung: Das Gesetz wird bei Kfz Gutachten als Orientierungshilfe verwendet, versteht sich jedoch nicht als verbindliche Vorgabe.  Deshalb sind  – abhängig von Sachverhalt, Region und weiteren Aspekten – Stundensätze von ca. 50-200 EUR üblich.

Zusätzlich zu den Stundensätzen erhält ein Gutachter weitere Entgelte für Fahrtkosten und sonstigen Aufwand wie zum Beispiel Fotos, Datenspeicherungen, den Einsatz von Mitarbeitern, Werkzeugen etc.

Unser Tipp: Kein Kfz Gutachter macht aus seinen Kosten ein Geheimnis. Klären Sie die Kostenfrage deshalb im Vorfeld. Bedenken Sie: Nach einem unverschuldeten Unfall muss die Kfz Versicherung des Unfallgegners Ihre Kosten erstatten – dazu gehören auch die Kosten für einen Kfz Gutachter.

Wie finde ich einen Kfz Gutachter?

Verschiedene Wege führen zu einem guten Kfz Gutachter Ihrer Nähe. Sie können natürlich ganz klassisch die Gelben Seiten (ob in Papierform oder in der digitalen Variante) nutzen. Schneller geht es über Verbände wie den BVDK. Dort gibt es häufig Datenbanken. Beim BVDK finden Sie in der Datenbank alle verfügbaren Gutachter in Ihrer Nähe, sofern diese Gutachter zu unseren Mitgliedern zählen. Sie können über die Datenbank direkt Kontakt aufnehmen. Der Gutachter erkennt so, dass Sie über den Verband gesucht haben.

Service für Verbraucher

In dieser Rubrik stellen wir Verbrauchern/Autofahrern einige grundlegende Informationen zum Thema Kfz Unfall zur Verfügung. Sie haben eine spezielle Frage? Scheuen Sie sich nicht, uns diese via E-Mail zu stellen. info@bvdk-verband.de

Was tun bei einem Unfall?

Nach einem Verkehrsunfall geht es zunächst einmal um Ihre Sicherheit sowie die Sicherheit anderer Beteiligter. Merken Sie sich diese Punkte:

Sichern Sie die Unfallstelle ab (delegieren Sie diese Aufgabe gegebenenfalls an andere Verkehrsteilnehmer)

Tragen Sie eine Warnweste (seit 2014 Pflicht!)

Stellen Sie ein Warndreieck auf (Entfernung zum Unfallort: mindestens 100 m auf Landstraßen, mindestens 200 m auf Autobahnen)

Schalten Sie die Warnblinkanlage sowie die Fahrzeugbeleuchtung ein

Leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe

Rufen Sie Polizei und gegebenenfalls Rettungskräfte. Schildern Sie die Situation so genau wie möglich

Hinterlassen Sie Angaben zum Unfallhergang und unterschreiben Sie insbesondere kein Schuldanerkenntnis

Unfallskizze und Unfallbericht korrekt anfertigen: So geht es

Je detaillierter ein Unfallhergang dokumentiert wird, desto besser. Sie können einen Unfallbericht und eine Unfallskizze anfertigen, um den Hergang aus ihrer Sicht darzustellen.

Ihr Smartphone mit Kamera führen sie wahrscheinlich mit sich. Fertigen Sie Bilder des Unfalls an. Fotografieren Sie die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen möglichst detailliert. Fertigen Sie außerdem Bilder an, die dem Betrachter die Einordnung der gesamten Szenerie erlauben.

Unser Tipp: Führen Sie stets zwei Exemplare eines Europäischen Unfallberichts im Fahrzeug mit sich. Diese mehrsprachigen Formulare werden durch Unfallbeteiligte ausgefüllt. Das Formular für den europäischen Unfallbericht finden Sie zum Beispiel hier.

Machen Sie es sich einfach und beantworten Sie im Unfallbericht die wichtigen „W Fragen“:

  • Was ist passiert?
  • Wer war involviert?
  • Wo ist der Unfall passiert?
  • Wann ist der Unfall passiert?
  • Warum ist der Unfall passiert?

Verzichten Sie auf Mutmaßungen und Spekulationen und erwähnen Sie Unfallbericht ausschließlich Fakten und Details. Wertende Angaben sind keinesfalls hilfreich. Bedenken Sie, dass der Unfallbericht möglicherweise vor Gericht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche dient.

Bei einem Unfall wurde nicht die Polizei verständigt? Dann sollten Sie eine Unfallskizze anfertigen. Diese Unfallskizze sollten Sie direkt vor Ort anfertigen. Ist dies nicht möglich, können Sie auf Fotos zurückgreifen. Zur Unfallskizze gehören der genaue Standort der beteiligten Fahrzeuge sowie weitere wichtige Aspekte wie zum Beispiel Einmündungen, Gehwege, Fahrbahnhindernisse etc. vor Ort. Idealerweise führen Sie ein Stück Kreide mit sich, mit dem Sie auf die Fahrbahn zeichnen können.

Hagelschaden richtig dokumentieren: So geht es

Hagelschäden an Kfz sind keine Seltenheit. In manchen Jahren werden als 600.000 Versicherungsfälle dieser Art gemeldet. Die kumulierte Schadensumme erreicht Milliardenbeträge. Die gute Nachricht: In der Kaskoversicherung sind Hagelschäden versichert.

Hier kommt es allerdings auf die richtige Dokumentation an. Sie sollten den Schaden so schnell melden, wie es nur irgendwie möglich ist. Teilen Sie insbesondere mit, wo sie sich zum Zeitpunkt des Schadenereignisses befinden. Der Grund: Die Versicherer prüfen anhand von Wetterdatenbanken, ob in der betreffenden Gegend zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich ein Hagelereignis stattgefunden hat.

Ihr Kfz Gutachter kann Hagelschäden zweifelsfrei erkennen (was in der Praxis nicht bei allen Fahrzeugen einfach ist). Sachverständige benutzen dafür spezielle Beleuchtungstechniken.

Falls Sie keinen Gutachter beauftragen, sollten Sie den Hagelschaden so genau wie möglich dokumentieren. Verwenden Sie dazu eine Kamera und fertigen Sie möglichst viele Fotos an. Gegebenenfalls müssen Sie Ihr Fahrzeug dazu in eine Garage stellen – bei Sonnenlicht sind Hagelschäden auf Bildern nicht immer zu erkennen.

Unser Tipp: Nutzen Sie eine Dellenkarte (auch als Dellenreflektor bezeichnet). Diese gibt es zum Beispiel im Internet zum Ausdrucken. Dellenkarten vereinfachen durch schwarze und weiße Linien das Erkennen von Hagelschäden.

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Als Unfallgeschädigtem steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl zu bestellen. Die Kosten für das Gutachten muss die gegnerische Partei bzw. Versicherung erstatten.
Schäden bis maximal 750 EUR werden als Bagatellschaden bezeichnet. Solche Schäden können Sie in der Regel mit einem Kostenvoranschlag einer Kfz Werkstatt nachweisen. Bedenken Sie jedoch: manchmal bleiben Schäden am Fahrzeug unentdeckt. Verzichten Sie auf einen Gutachter, übersehen sie möglicherweise einen Teil des entstandenen Schadens – und verzichten auf die Ihnen zustehende Regulierung.

Die Versicherung darf einen Sachverständigen bestellen. Ungeachtet dessen steht es Ihnen jedoch frei, selbst einen Gutachter eigener Wahl zu bestellen. Auch dann muss die Versicherung die Kosten Ihres Gutachters in vollem Umfang erstatten.

Die gegnerische Versicherung muss die Kosten eines durch Sie bestellten Kfz Sachverständigen in vollem Umfang tragen. Sofern die auferlegten Kosten nicht überzogen sind.

Wenn Sie den Gutachter bestellen, wird dieser als unabhängiger Sachverständiger für Sie tätig. Diesen Grad der unabhängigen Expertise erreichen Sie auf keinem anderen Weg.

Mit dem Gutachten eines Kfz Sachverständigen im Rücken können Sie vom Unfallgegner die Erstattung der Reparaturkosten laut Gutachten verlangen (sogenannte fiktive Abrechnung).

Was riskiere ich, wenn ich auf einen Gutachter verzichte?

Durch den Verzicht auf einen Kfz Gutachter riskieren Sie viel. Insbesondere riskieren Sie, dass Umfang und Höhe des durch einen Unfall entstandenen Schadens nicht in vollem Umfang erkannt und erstattet werden. Dies betrifft etwa Ihren Anspruch auf die Kostenübernahme für einen Mietwagen, einen Anspruch auf Ausgleich für Wertminderung und mehr.