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Viele Sachverständige fragen uns nach einer EU Zertifizierung für Kfz Gutachter. Tatsächlich gibt es in der EU eine Vielzahl von Zertifizierungen, Qualifikationen und Nachweisen. Die personengebundene Zertifizierung ist in DIN EN ISO/IEC 17024 geregelt. Dabei handelt es sich um ein verbindliches Regelwerk für die Qualifizierung von Personen.
Die Bezeichnung DIN EN ISO/IEC 17024 bezieht sich auf Zertifizierungsstellen. Zertifizierungsstellen mit diesem Hinweis sind erstens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH akkreditiert. Die Akkreditierung bezieht sich auf die Eignung der Zertifizierungsstelle, Personenzertifizierungen (auch als personengebundene Zertifizierung bezeichnet) durchzuführen.
Zweitens werden die Zertifizierungen dieser Stellen international anerkannt. Mit diesem Nachweis wird Ihre fachliche Qualifikation in ganz Europa und weltweit unter Beweis gestellt.
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Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Fakten zur EU-Zertifizierung.
Die Zertifizierung ist jeweils drei Jahre lang gültig. Danach müssen Sie sich erneut prüfen lassen.
Die Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist für Ihre Kunden gesetzlich geschützt.
Mit der EU Zertifizierung als Kfz-Sachverständiger stehen sie innerhalb Deutschlands mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleich. Im internationalen Bereich ist die Zertifizierung aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Ausrichtung aus unserer Sicht höher zu bewerten als jene der öffentlich bestellten Sachverständigen.
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