In dieser Rubrik finden Sie Neuigkeiten rund um Kfz Gutachter, Schadenregulierung und verwandte Themen.
Allianz übernimmt Control€xpert
Die Allianz SE hat eine Mehrheitsbeteiligung an Control€xpert erworben. Dies hatte das Unternehmen am 9.3.2020 der Presse mit.
Allianz X – ein Unternehmensbereich der Allianz Gruppe für digitale Investitionen – hat in Kooperation mit der Allianz Deutschland eine Mehrheitsbeteiligung am B2B Anbieter für digitale Kfz Schadenabwicklung, Control€xpert, erworben. Darauf einigte sich das Unternehmen mit General Atlantic und anderen Anteilsinhabern.
Control Expert ist nach Darstellung der Allianz „ein internationaler Marktführer im Bereich der KI gestützten Schadenabwicklung im Automobilbereich“. Das Unternehmen sei weltweit an 17 Standorten vertreten. Control€xpert bietet Leistungen für Versicherungsgesellschaften, Autohäuser, Leasinggesellschaften, Automobilhersteller und Werkstätten an. Über eine digitale Plattform können Kunden von Control€xpert das Kfz Schadenmanagement automatisieren und digitalisieren.
Kfz Sachverständigenforum Würzburg: Trotz KI ist Sachverstand unverzichtbar
Februar 2020. Der Sachverstand erfahrener Kfz-Sachverständiger ist unverzichtbar – auch in Zeiten künstlicher Intelligenz (KI). Das ist das Ergebnis einer breit angelegte Diskussion auf dem Kfz Sachverständigenforum in Würzburg.
Das Kfz Sachverständigenforum 2020 in Würzburg widmete sich in weiten Teilen technologischen Entwicklungen im Bereich der Sachverständigentätigkeit. Das Leitthema: „Gutachten vs. Prüfberichte – Telegutachten und Prüfberichte statt höchstpersönlicher Inaugenscheinnahme eines Unfallfahrzeugs“. Das Interesse war ausgesprochen groß: Laut Veranstaltern verdoppelte sich die Zahl der Teilnehmer im Vergleich zum Vorjahr fast.
Zu den Rednern des Forums gehörten Die DAT-Geschäftsführer Jens Nietzschmann und Helmut Eifert. Beide vertraten den Standpunkt, dass KI in Zukunft eine wachsende Rolle bei der Erstellung von Kfz Gutachten spielen werde. Allerdings wurde auch klargestellt, dass dies den Sachverständigen an sich nicht ersetzen könne. Menschlicher Sachverstand sei bei der Entwicklung von Gutachten weiterhin notwendig, da Künstliche Intelligenz hier noch für sehr lange Zeit überfordert sei. Die DAT Geschäftsführer rieten Sachverständigen allerdings dazu, sich mit der Technologie auseinanderzusetzen. Die Entwicklung hin zur Digitalisierung auch im Kfz Sachverständigenbereich sei nicht aufzuhalten.
Zertifizierung nach ISO/IEC 17024S gleichwertig mit öffentlicher Bestellung
Die Rechtsprechung betrachtet Gutachter mit einer Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 als gleichwertig mit Sachverständigen, die öffentlich bestellt sind. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat diesbezüglich ein Urteil des Landgerichts Hechingen vom 19.7.2017 bestätigt. Eine fehlende öffentliche Bestellung sei kein Hinweis auf fehlende Sachkunde. Das Gericht sei in der Benennung eines Sachverständigen frei. Eine Zertifizierung nach DIN ISO17024 stelle einen Nachweis der Sachkunde dar und stehe einer öffentlichen Bestellung nicht nach.
In dem am Landgericht verhandelten Fall wurde die Frage geklärt, ob Gerichte einen nach DIN ISO/IEC zertifizierten Gutachter beauftragen können, der nicht öffentlich bestellt sei. Dies bejahte zunächst das Landgericht Hechingen und anschließend das OLG Stuttgart eindeutig. Das OLG Stuttgart stellte klar, dass laut ZPO die Ernennung von Sachverständigen durch das Gericht eine nicht anfechtbare Entscheidung darstelle. Zwar sei ein öffentlich bestellter Sachverständiger gemäß § 404 Abs.2 ZPO vorzuziehen – dies sei jedoch lediglich als Ordnungsvorschrift zu verstehen.